Bauarbeiter asphaltieren eine Straße; ein Bagger ist im Einsatz, Sicherheitsbarrieren und eine Verdichtungsmaschine sind zu sehen, im Hintergrund Häuser und Bäume.

Barrierefreier Ausbau

Normgerechte Planung und Umsetzung barrierefreier Infrastruktur nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) für den öffentlichen Raum.

Barrierefreiheit als Standard

Wir planen und realisieren öffentliche Verkehrsflächen, die für alle Menschen ohne Hindernisse zugänglich sind. Dabei verbinden wir die gesetzlichen Anforderungen des BehiG mit technischer Machbarkeit und langlebiger Bauweise, um eine rechtssichere Abnahme zu garantieren.

A bus is parked at a stop beside a historic building, under a clear sky. Trees and cityscape are visible in the background.

BehiG-Umsetzung: In 3 Schritten zur Barrierefreiheit

Präzision im Millimeterbereich für uneingeschränkte Mobilität.

Bestandsaufnahme & Analyse

Wir prüfen die vorhandene Infrastruktur auf Barrieren. Dabei messen wir Neigungen, Kantenhöhen und Durchgangsbreiten exakt aus, um die notwendigen Anpassungsschritte für eine gesetzeskonforme Umgestaltung zu definieren.

Normgerechte Projektierung

In der Planung legen wir die technischen Details fest – von der exakten Kantenhöhe für den niveaugleichen Einstieg (z. B. bei Bushaltestellen) bis zur Platzierung taktiler Leitsysteme für sehbehinderte Menschen.

Fachgerechte Ausführung

Die bauliche Umsetzung erfolgt mit höchster Genauigkeit, da kleinste Abweichungen bei Gefällen oder Kanten bereits die Barrierefreiheit gefährden können. Wir sorgen dafür, dass das Endergebnis alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

FAQ: Kurz & Knapp zum BehiG

Was sind die wichtigsten baulichen Elemente?

Im Fokus stehen vor allem die Anpassung von Bordsteinkanten (Spezialbordsteine für Busse), die Einhaltung maximaler Längs- und Quergefälle sowie der Einbau von taktilen Bodenbelägen (Noppen- und Rippenplatten) zur Orientierung.

Warum ist eine spezialisierte Planung so wichtig?

Das Gesetz gibt enge Toleranzbereiche vor. Eine fehlerhafte Planung oder Ausführung kann dazu führen, dass Haltestellen oder Wege nicht als barrierefrei abgenommen werden und teuer nachgebessert werden müssen.

Gilt das Gesetz nur für Bushaltestellen?

Nein, das BehiG umfasst den gesamten öffentlichen Raum. Dazu gehören auch öffentlich zugängliche Wege, Plätze, Parkanlagen und die Zugänge zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.